Philosophie/Ethik als Erweiterungsfach für das Gymnasium (LPO I 2020) – gültig für Staatsexamenserstantritte ab Herbst 2022
Nicht-grundständiges Drittfach (LPO I 2020)
Philosophie/Ethik (Gymnasium) kann auch nach der LPO I 2020[1] als Drittfach studiert und mit einer Ergänzungsprüfung im Ersten Staatsexamen abgeschlossen werden.
Inhaltliche Neuerungen gegenüber der früheren Fassung der LPO I 2008: Gegenüber der bis 2020 geltenden Fassung der LPO I 2008 ändern sich sowohl die Anforderungen an den universitären Leistungsnachweis (ULN) als auch die Inhalte des Ersten Staatsexamens.
Universitäres Studium – Lehrveranstaltungen für den ULN
Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen im Drittfachstudium Philosophie/Ethik (Gymnasium; LPO I, § 76) ist folgender universitärer Leistungsnachweis (ULN):
Sieben Leistungsnachweise
a) VO Einführung in die Ethik (bzw. Einführung in die Praktische Philosophie) (Kürzel: EE) – unbenotet. Hinweis: Die Leistung kann wahlweise erbracht werden in der Vorlesung "Praktische Philosophie I" oder in der Vorlesung "Einführung in die Geschichte der Ethik". Achtung: Diese Veranstaltungen finden nur in Wintersemestern statt.
b) VO Einführung in die Theoretische Philosophie (Kürzel: ET) – unbenotet. Achtung: Diese Veranstaltung findet nur in Sommersemestern statt.
c) Klassische Werke der Ethik 1 (KE1) – benotet
d) Klassische Werke der Ethik 2 (KE2) – benotet
e) Fachdidaktik Philosophie/Ethik (FD) – benotet
f) Religionsphilosophie/Weltreligionen 1 (R1) – benotet
g) Religionsphilosophie/Weltreligionen 2 (R2) – benotet
Achtung: Bitte beachten Sie, dass in KE1 und KE2 insgesamt mindestens eine Hausarbeit verfasst werden muss.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass folgende neun klassischen Werke zum Gegenstand der Staatsexamens-Klausur „Philosophische Ethik auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse ausgewählter klassischer Werke“ gehören:
a) Platon, Gorgias
b) Platon, Politeia
c) Aristoteles, Nikomachische Ethik
d) Thomas von Aquin, Summa Theologiae: Prima Secundae, q. 1 und q. 18-21
e) Thomas Hobbes, Leviathan
f) Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
g) Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft
h) John Stuart Mill, Utilitarismus
i) John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit
Wahl der Lehrveranstaltungen: Die Scheine können in den Veranstaltungen erworben werden, die hier in der Empfehlungsliste für das jeweilige Semester aufgeführt sind:
EMPFEHLUNGSLISTE (Wintersemester 2024/25 - Stand: 22.07.2024)
EMPFEHLUNGSLISTE (Sommersemester 2024)
EMPFEHLUNGSLISTE (Wintersemester 2023/24)
EMPFEHLUNGSLISTE (Sommersemester 2023)
EMPFEHLUNGSLISTE (Wintersemester 2022/23)
EMPFEHLUNGSLISTE (Sommersemester 2022)
EMPFEHLUNGSLISTE (Wintersemester 2021/22)
EMPFEHLUNGSLISTE (Sommersemester 2021)
Leistungsnachweise / Prüfungsformen: Es werden keine Prüfungsanmeldungen oder -Verbuchungen über WueStudy vorgenommen. Die Leistungsnachweise werden von den Dozierenden als Scheine zur Vorlage beim Prüfungsamt ausgestellt. Die Prüfungsform richtet sich nach der Studienordnung oder wird vom jeweiligen Lehrenden festgelegt.
Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, über die geforderten Leistungsnachweise hinaus weitere Veranstaltungen im Fach Philosophie in den oben genannten Bereichen zu besuchen.
Verhältnis des ULN zum Staatsexamen: Der „universitäre Leistungsnachweis“ (ULN) ist die Zulassungsvoraussetzung, um sich beim Prüfungsamt zum Staatsexamen anzumelden. Der ULN ist kein Bestandteil der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.
Anrechnung von Leistungen aus dem "ULN alt" für den "ULN neu"
Wenn Sie Prüfungsleistungen aus den Semestern bis einschließlich Wintersemester 2020/21 für den neuen ULN anrechnen lassen wollen, dann nehmen Sie bitte vorher Kontakt per E-Mail mit Herrn Langmeier (bruno.langmeier@uni-wuerzburg.de) auf und hängen in dieser E-Mail die Scheine als Scan an. Herr Langmeier wird Ihnen eine erste Rückmeldung über die Anrechnungsmöglichkeiten geben, woraufhin Sie einen Sprechstundentermin mit ihm vereinbaren können, in dessen Verlauf Herr Langmeier die Anrechnung auf dem jeweiligen ULN-alt-Schein vornehmen wird.
Unterstützungsangebote rund um Ihren Studienalltag
Der semesterübergreifende WueCampus-Raum für das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik bzw. Ethik enthält gebündelt wichtige Informationen (rechtliche Bestimmungen, FAQ aus der Fachstudienberatung, Literaturempfehlungen für das Staatsexamen usw.) und dient auch als Kommunikationsplattform sowie als mögliche Drehscheibe zur innerstudentischen Vernetzung (Bildung von Lerngruppen, Austausch von Skripten und Materialien für das Staatsexamen). Für die Aufnahme in den Kursraum wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Graf (nicole.graf@uni-wuerzburg.de)
Das Erste Staatsexamen
Inhalte des Ersten Staatsexamens: Das Erste Staatsexamen besteht aus drei schriftlichen Prüfungen (Bearbeitungszeit pro Klausur: je vier Stunden) in folgenden Bereichen:
a) Philosophische Ethik auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse ausgewählter klassischer Werke: Vier Themen werden zur Wahl gestellt.
b) Angewandte Ethik: Drei Themen werden aus folgenden Bereichen zur Wahl gestellt:
- Medizinethik
- Wirtschaftsethik
- Umweltethik
- Medien- und Informationsethik.
c) Fachdidaktik: Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
Die Klausurthemen werden zentral vom Ministerium gestellt.
Literaturhinweise für das Erste Staatsexamen:
- Listen mit Literaturempfehlungen in Hinsicht auf das Staatsexamen finden sich im semesterübergreifenden WueCampus-Raum für das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik bzw. Ethik
Achtung: Das Erste Staatsexamen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik gemäß den neuen Regelungen der LPO I 2020 können Sie ab dem Prüfungstermin Herbst 2022 ablegen.
Kontaktpersonen
Für weitere Fragen zum Studium und Anrechnungsfragen sowie inhaltliche Fragen zum Staatsexamen wenden Sie sich bitte an Dr. Bruno Langmeier (bruno.langmeier@uni-wuerzburg.de).
Für weitere Fragen zur Immatrikulation im Drittfach wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei; für administrative, organisatorische und prüfungstechnische Fragen rund um das Staatsexamen bitte direkt an das Prüfungsamt.
[1] Bitte beachten Sie, dass es sich streng genommen immer noch um die LPO I 2008 in einer aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2020 handelt. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit sprechen wir von der LPO I 2020. Da auch laufend Änderungen vorgenommen werden, konsultieren Sie bitte stets auch https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Selbstverständlich sind die Informationen auf dieser Seite mit größter Sorgfalt recherchiert worden und werden auch regelmäßig aktualisiert. Trotzdem können Fehler, das Übersehen von veralteten Regelungen oder besonders komplizierten Ausnahmefällen niemals ganz ausgeschlossen werden. Bitte sichern Sie sich daher insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen bei den angegebenen universitären Fachstellen, einschlägigen Internetseiten der Universität Würzburg sowie den angegebenen rechtsverbindlichen Quellen ab.